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   BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 68/99   

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https://dejure.org/1999,5216
BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 68/99 (https://dejure.org/1999,5216)
BayObLG, Entscheidung vom 29.09.1999 - 2Z BR 68/99 (https://dejure.org/1999,5216)
BayObLG, Entscheidung vom 29. September 1999 - 2Z BR 68/99 (https://dejure.org/1999,5216)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bauliche Veränderung; Beseitigungsanspruch; Rechtsmißbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmissbräuliches Verlangen nach Beseitigung einer baulichen Veränderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 22, 15, 14 WEG; §§ 242, 1004 BGB
    Mehrheitlich beschlossene Umbauarbeiten in der Appartementhotel-Wohnanlage zur Sicherung der Konkurrenzfähigkeit

Verfahrensgang

  • LG Kempten - 4 T 263/97
  • BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 68/99

Papierfundstellen

  • NZM 1999, 1150
  • ZMR 2000, 50
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.10.1987 - V ZR 140/86

    Mißbräuchlichkeit des Verlangens nach Herstellung eines vertraglich geschuldeten

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 68/99
    Bei der Frage der Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen sind im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BGHZ 62, 388/391, 394; BGH NJW 1988, 699/700; BayObLG NJW-RR 1990, 1168/1169; Staudinger/Bub § 22 Rn. 246).

    Ein solches Verhalten spricht zwar im Regelfall gegen einen Rechtsmißbrauch bei der Geltendmachung eines Beseitigungsverlangens (vgl. BGH NJW 1988, 699/700; BayObLG NJW-RR 1993, 337 und 1990, 1168/1169; BayObLG DWE 1999, 28/29 und NZM 1998, 980 ).

  • BayObLG, 10.07.1998 - 2Z BR 89/98

    Beurteilung der Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage nach

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 68/99
    Diese zahlreichen Lichtbilder boten eine ausreichende Grundlage für die tatrichterliche Würdigung; das Landgericht brauchte daher keinen Augenschein einzunehmen (vgl. BayObLG NZM 1998, 980/981 und WuM 1991, 303).

    Ein solches Verhalten spricht zwar im Regelfall gegen einen Rechtsmißbrauch bei der Geltendmachung eines Beseitigungsverlangens (vgl. BGH NJW 1988, 699/700; BayObLG NJW-RR 1993, 337 und 1990, 1168/1169; BayObLG DWE 1999, 28/29 und NZM 1998, 980 ).

  • BayObLG, 16.05.1990 - BReg. 1b Z 22/89
    Auszug aus BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 68/99
    Bei der Frage der Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen sind im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BGHZ 62, 388/391, 394; BGH NJW 1988, 699/700; BayObLG NJW-RR 1990, 1168/1169; Staudinger/Bub § 22 Rn. 246).

    Ein solches Verhalten spricht zwar im Regelfall gegen einen Rechtsmißbrauch bei der Geltendmachung eines Beseitigungsverlangens (vgl. BGH NJW 1988, 699/700; BayObLG NJW-RR 1993, 337 und 1990, 1168/1169; BayObLG DWE 1999, 28/29 und NZM 1998, 980 ).

  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 68/99
    Diese Feststellung liegt weitgehend auf dem Gebiet der tatrichterlichen Würdigung, die vom Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüft werden kann, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG , § 561 Abs. 2 ZPO ; BGHZ 116, 392/396; BayObLG WuM 1996, 487 ).
  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72

    Zur Duldung eines Oberbaus

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 68/99
    Bei der Frage der Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen sind im Rahmen der Zumutbarkeitsprüfung alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen (BGHZ 62, 388/391, 394; BGH NJW 1988, 699/700; BayObLG NJW-RR 1990, 1168/1169; Staudinger/Bub § 22 Rn. 246).
  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92

    Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig?

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 68/99
    Ein solches Verhalten spricht zwar im Regelfall gegen einen Rechtsmißbrauch bei der Geltendmachung eines Beseitigungsverlangens (vgl. BGH NJW 1988, 699/700; BayObLG NJW-RR 1993, 337 und 1990, 1168/1169; BayObLG DWE 1999, 28/29 und NZM 1998, 980 ).
  • BayObLG, 29.08.1996 - 2Z BR 51/96

    Wirkung eines Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümer auf Beseitigung einer

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 68/99
    b) Der Beseitigungs- und Wiederherstellungsanspruch wird jedoch durch §§ 226, 242 BGB begrenzt (BayObLGZ 1971, 273/283; BayObLG WuM 1996, 790/791 und st.Rspr.; Staudinger/Bub WEG § 22 Rn. 244; Bärmann/Merle WEG 7. Aufl. § 22 Rn. 237).
  • BayObLG, 19.06.1986 - BReg. 3 Z 165/85

    Beleg der Sachkunde eines Arztes zur Begutachtung der Geschäftsfähigkeit eines

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 68/99
    Die Einholung eines weiteren Gutachtens liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts; die Voraussetzungen dafür (vgl. BayObLGZ 1986, 214/217; Keidel/Schmidt FGG 14. Aufl. § 15 Rn. 46) hat das Landgericht ohne Rechtsfehler verneint.
  • BayObLG, 18.04.1996 - 2Z BR 103/95

    Unzulässige Rechtsausübung wenn vereinbarungswidrige Nutzung eines

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 68/99
    Denn der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung ergibt sich allein aus dem Zweck, den der Antragsteller mit seinem Beseitigungsanspruch verfolgt (vgl. BayObLGZ 1996, 97/100).
  • BayObLG, 15.05.1996 - 3Z BR 20/96

    Festsetzung eines niedrigeren Geschäftswerts nach § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG

    Auszug aus BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 68/99
    Dies entspricht der Wertfestsetzung für das vorausgegangene Verfahren betreffend die Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses vom 24.4.1993 im Beschluß des 3. Zivilsenats vom 15.5.1996 (3Z BR 20/96).
  • BayObLG, 19.08.1971 - BReg. 2 Z 99/70

    Wohnungseigentum; Teilungserklärung; Eigentümer; Wohnung; Sondereigentum; Beruf;

  • OLG München, 31.03.2006 - 34 Wx 111/05

    Beschwerdewert bei Streit um eigenmächtig eingebaute Wohnungsabschlusstür -

    Wird der Umbau im Bewusstsein des damit verbundenen Risikos durchgeführt, so ist das Verlangen auf Rückgängigmachung regelmäßig nicht wegen Unverhältnismäßigkeit missbräuchlich (BayObLG NZM 1999, 1150 m.w.N.).
  • OLG Köln, 12.01.2000 - 16 Wx 149/99

    WEG; Bauliche Veränderungen

    Schließlich stellt sich das Beseitigungsverlangen auch nicht allein deshalb als unzulässige Rechtsausübung dar, weil die Antragstellerin zur Erfüllung dieses Anspruchs erhebliche finanzielle Mittel aufwenden müsste und zudem die bereits getätigten Aufwendungen wirtschaftlich sinnlos würden (vgl. Beschluss des Senates vom 13. September 1999, 16 Wx 65/99; BayObLG NZM 1999, 1150; OLG München ZMR 1996, 396).
  • OLG Köln, 11.02.2000 - 16 Wx 9/00

    Errichtung eines Außenkamins als bauliche Veränderung

    Das Beseitigungsverlangen der Antragstellerin stellt sich auch nicht deshalb als unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) dar, weil die Antragsgegner zur Erfüllung dieses Anspruchs erhebliche finanzielle Mittel aufwenden müssten und zudem die bereits getätigten Aufwendungen wirtschaftlich sinnlos würden (vgl. Beschluss des Senats vom 12. Januar 2000 - 16 Wx 149/99 m.w.N.; BayObLG NZM 1999, 1150; OLG München ZMR 1996, 396).
  • LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 81/12

    Wohnungseigentum: Änderung der Farbgebung der Dachunterschläge einer

    Demgemäß konnten sich die Beklagte zu 1) bzw. ihre auf der vorgenannten Versammlung auch anwesenden Gesellschafter, die Beklagten zu 2) und 3), nicht darauf verlassen, dass die Kläger die beabsichtigte Maßnahme in ihrer konkreten Ausgestaltung billigen werden; das Risiko, auf Rückbau bzw. auf Wiederherstellung in Anspruch genommen zu werden, war bekannt (vgl. dazu OLG Köln, NZM 2000, 764; BayObLG, NZM 1999, 1150, 1152).
  • OLG München, 07.09.2005 - 34 Wx 43/05

    Errichtung eines Wintergartens als zustimmungspflichtige bauliche Veränderung der

    Das Beseitigungsrisiko trifft, wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, die Antragsgegner als diejenigen, die die Veränderung entsprechend ihrer ursprünglichen Planung vorgenommen haben, ohne sich zuvor der Zustimmung der Antragsteller zu vergewissern, bzw. deren damals bereits vorgetragenen Einwänden Rechnung zu tragen (BayObLG NZM 1998, 980 und NZM 1999, 1150/1152).
  • OLG München, 22.08.2007 - 34 Wx 88/07

    Entsprechende Anwendung der Bestimmung zu vermuteter Einwilligung in

    Die persönliche Einvernahme eines gerichtlichen Augenscheins vor Ort ist nämlich nicht geboten, wenn sich das Gericht aus den Lichtbildern einen hinreichenden Eindruck von den örtlichen Gegebenheiten machen kann (BayObLG ZMR 2000, 50/52; OLG Düsseldorf ZMR 2004, 527).
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